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   BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04   

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BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04 (https://dejure.org/2005,28825)
BPatG, Entscheidung vom 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04 (https://dejure.org/2005,28825)
BPatG, Entscheidung vom 23. August 2005 - 27 W (pat) 162/04 (https://dejure.org/2005,28825)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Auch bei Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, ist eine (auch nur geringe) Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn durch die Angabe jedenfalls ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2005, 417 - Berlin Card).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Da die Widerspruchsmarke nach allem eine mangels Unterscheidungskraft als solche nicht schutzfähige Angabe enthält und nur wegen der nicht völlig unbedeutenden grafischen Ausgestaltung der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnte, ist ihr Schutzumfang eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - angesichts seines nicht schutzfähigen Wortbestandteils - die Eintragungsfähigkeit verleiht (vgl BGH, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Bei dieser Sachlage erübrigt sich eine eingehende Prüfung der Frage, ob die Wortfolge "for you" schon als verkehrsübliches allgemeines Werbeschlagwort gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossen sein sollte (vgl hierzu EuGH GRUR 2001, 1148 - Bravo; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, Rdn 442 mit Bezug ua auf die gängige Kaufaufforderung "für Sie"), wofür der Senat durchaus Anhaltspunkte sieht angesichts der Tatsache, dass sie, wie von der Widersprechenden vorgetragen und unter anderem aus dem Markenregister ersichtlich, auch für andere Warengruppen vielfach verwendet wird.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage können einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl zu diesen Grundsätzen zB BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721; vgl auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 8 Rdn 97 a ff).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Da die Widerspruchsmarke nach allem eine mangels Unterscheidungskraft als solche nicht schutzfähige Angabe enthält und nur wegen der nicht völlig unbedeutenden grafischen Ausgestaltung der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnte, ist ihr Schutzumfang eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - angesichts seines nicht schutzfähigen Wortbestandteils - die Eintragungsfähigkeit verleiht (vgl BGH, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage können einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl zu diesen Grundsätzen zB BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721; vgl auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 8 Rdn 97 a ff).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Enthalten also die Wortbestandteile einer Bezeichnung einen beschreibenden Begriffsinhalt, der für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, ist der angemeldeten Bezeichnung die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen, denn bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhat dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 Rdn 70 mwN).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Da die Widerspruchsmarke nach allem eine mangels Unterscheidungskraft als solche nicht schutzfähige Angabe enthält und nur wegen der nicht völlig unbedeutenden grafischen Ausgestaltung der Originalangabe selbst als Marke eingetragen werden konnte, ist ihr Schutzumfang eng zu bemessen, und zwar nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen - angesichts seines nicht schutzfähigen Wortbestandteils - die Eintragungsfähigkeit verleiht (vgl BGH, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage können einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl zu diesen Grundsätzen zB BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721; vgl auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 8 Rdn 97 a ff).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 23.08.2005 - 27 W (pat) 162/04
    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz des nicht schutzfähigen Wortelements selbst gleichkommen würde (vgl BGH GRUR 2003, 963 - 965 - AntiVir/Antivirus).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BPatG, 13.06.2013 - 30 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "for you" - keine

    Diese Einschätzung werde auch durch Entscheidungen des Bundespatentgerichts gestützt (33 W (pat) 7/02 - IPO 4 YOU; 27 W (pat) 162/04 - The Original 4YOU ALL YOU NEED./.4YOU).

    Darauf würden auch die Entscheidungen des Bundespatentgerichts hindeuten, die bereits ein Jahr nach Eintragung der angegriffenen Marke die Bezeichnungen "IPO 4 YOU" (33 W (pat) 7/02, Anlage 1) und im Jahr 2005 "4YOU" (27 W (pat) 162/04 - The Original 4YOU ALL YOU NEED./.4YOU, Anlage 3) als nicht unterscheidungskräftig angesehen hätten.

  • BPatG, 08.10.2014 - 24 W (pat) 533/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Air4Life" - Unterscheidungskraft -

    In Verbindung mit den oben genannten Waren der Klasse 11 wird er in dieser Wortfolge nichts anderes sehen können als den einfachen Sachhinweis darauf, dass die beanspruchten Klima-, Kühl- und Lüftungsgeräte und -anlagen sowie sanitären Anlagen der Klasse 11 für angemessene Luftverhältnisse zum Leben sorgen sowie für die Be- und Entlüftung und die Klimatisierung von Lebensbereichen und -räumen dienen können (vgl. hierzu BPatG 27 W (pat) 162/04, B. v. 23. August 2005 - 4YouALL YOU NEED The Original / 4You S. 9 oben, abrufbar über die auf der Homepage des BPatG veröffentliche Entscheidungssammlung, www.bpatg.de).
  • BPatG, 24.10.2007 - 28 W (pat) 188/07
    Der Ausdruck "4you" ist auch im Deutschen zu einer werbeüblichen Anpreisung i. S. v. "für Sie", "für Dich" geworden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 162/04 - 4YOU The Original ALL YOU NEED ./. 4 YOU; 30 W (pat) 234/95 - 4 YOU).
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